Entlassungsfahrten
Nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer Klinik ist eine sichere und gut organisierte Heimfahrt besonders wichtig. Taxi Ulm Fahrdienst bringt Sie ruhig, komfortabel und zuverlässig nach Hause, in eine Pflegeeinrichtung oder an ein anderes gewünschtes Ziel.
Unsere Fahrer nehmen sich die nötige Zeit beim Ein- und Aussteigen und unterstützen Sie bei Bedarf auch mit Gepäck oder Hilfsmitteln. So stellen wir sicher, dass Ihre Rückfahrt stressfrei und ohne zusätzliche Belastung erfolgt.

Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme & Genehmigung: Damit Sie direkt wissen, wann eine Fahrt von der Krankenkasse übernommen wird und wann nicht, hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
Stationäre Entlassungsfahrten:
- Fahrten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt (Entlassung nach mindestens einer Übernachtung)
- keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung
- Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse
Ambulante Entlassungsfahrten:
- Fahrten nach ambulanten Behandlungen (ohne stationären Aufenthalt)
- genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse
- Die Genehmigung muss vor Fahrtantritt vorliegen
- Ohne Genehmigung ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht möglich
Zuzahlung für Versicherte:
Bei Fahrten, die von der Krankenkasse übernommen werden, gilt gesetzlich:
- 10 % des Fahrpreises
- mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt
Die Zuzahlung ist – sofern sie anfällt – direkt beim Fahrer zu leisten.
Häufige Entlassungsfahrten, die wir übernehmen:
- Fahrten vom Krankenhaus nach Hause
- Entlassungsfahrten in Pflegeheime oder betreute Einrichtungen
- Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
- Fahrten mit Gepäck oder medizinischen Hilfsmitteln
- Abrechnung mit Krankenkassen bei vorliegender Verordnung
Gerne unterstützen wir Sie oder Ihre Angehörigen bei Fragen zur Verordnung, Genehmigung oder Abrechnung.
